Steuern für Privatpersonen
Wir beraten Sie von der Einkommensteuererklärung über die private und betriebliche Altersversorgung bis hin zu Steuerfragen zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Dynamisch, kompetent und zuverlässig. Unsere Leistungen für Privatpersonen:
- Erstellen der Einkommensteuererklärung für Angestellte, Freiberufler, Gesellschafter, Rentner, etc.
- Anfertigung der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerklärungen
- Anfertigung der gesonderten und einheitlichen Feststellung
- Vorausschauende Steuerplanung, Steuergestaltung, Steuersatzoptimierung
- Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung bei Photovoltaikanlagen
- Beratung beim Immobilienerwerb
- Beratung bei der Lohnsteuerklassenwahl
- Beratung, Berechnung und Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen
- Prüfung der Steuerbescheide und Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren
u.v.m.
Nachfolgend einige Beratungsbeispiele aus der Praxis:
- Oft sind es die Mütter, die für längere Zeit Elterngeld beantragen. Sind sie vor der Geburt in der für das Elterngeld ungünstigen Steuerklasse V, sollten sie nach Bekanntwerden der Schwangerschaft möglichst schnell in die Steuerklasse III wechseln. Die Zulässigkeit des Wechsels wurde vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 25.06.2009 bestätigt.
- Sie verfügen über umfangreiches Vermögen (Immobilien, Firmen, Geldvermögen u. a.) und wollen im Todesfall Ihre Nachkommen möglichst vor anfallenden Steuern verschonen. Wir erstellen für Sie Erbschaft- und Schenkungsteuerkonzepte zur Vermeidung oder Verringerung der Erbschaftsteuer.
- Sie planen die Übertragung Ihres privaten Vermögens (z. B. Grundstücke) auf Ihre Kinder. Je nach persönlicher Situation ermitteln wir, ob der Verkauf oder eine Schenkung günstiger ist. Ggf. ist auch eine Nießbrauchsvereinbarung sinnvoll.