Steuerinformationen
für Kapitalanleger
Wir beraten Sie zu allen steuerlichen Fragen auf dem Gebiet des Kapitalvermögens, von der Abgeltungssteuer über die Besteuerung von Investmentfonds bis hin zu Gewinnausschüttungen.
Wir bieten für Sie folgende Leistungen an:
- Überprüfung der Aufteilung der Freistellungsaufträge bei unterschiedlichen Kapitalanlagen
- Gestaltungen zur Ausnutzung des Sparer-Pauschbetrages (801 Euro bzw. 1602 Euro bei Ehegatten)
- Überprüfung ob der persönliche Steuersatz niedriger ist, als die Abgeltungssteuer
- Steueroptimierte Kapitalanlagen mit Gewinnverschiebungswirkung in Jahre mit geringeren Steuersätzen (z.B. durch den Renteneintritt)
- Gewerbliche Kapitalanlagen mit Anfangsverlusten und sicherer Aussicht auf hohe Gewinne in späteren Jahren (Altersvorsorge etc.)
- Übertragung von Kapitalvermögen auf Kinder zur Senkung der Steuerlast
- Prüfung der Ansprüche auf Sparzulage, Wohnungsbauprämie und Riesterförderung
- Reform der Investmentbesteuerung: Wir informieren Sie über die Neuregelungen
- Prüfung des Verlustabzuges bei Ausfall einer privaten Darlehensforderung
- Verkauf einer Lebensversicherung mit Verlusten – was ist zu beachten
- Erhält der GmbH-Gesellschafter für ein Darlehen von der GmbH Zinsen, muss er diese mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Durch Absenkung der Beteiligungsquote auf weniger als 10% Prozent, kann der meist günstigere Abgeltungssteuersatz angewandt werden.
u.v.m.